Reifenwechsel ab 2025: Einzelabnahme statt Reifenfreigabe.

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt in Deutschland die bisher übliche Reifenfreigabe durch den Hersteller als rechtliche Grundlage für den Reifentausch bei Motorrädern...

Das bedeutet: Wenn Sie Reifen montieren möchten, die nicht exakt den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entsprechen, benötigen Sie künftig eine offizielle Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA).

Was ändert sich konkret?

  • Reifenfreigaben vom Hersteller reichen ab 2025 nicht mehr aus.
  • Abweichende Reifengrößen oder -typen müssen durch eine Einzelabnahme von TÜV, DEKRA & Co. eingetragen werden.
  • Nur Reifen, die exakt den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen, dürfen weiterhin ohne Abnahme gefahren werden.
  • eingetragen werden.
  • Das betrifft vor allem Motorradfahrerinnen und -fahrer, die auf Touren-, Sport- oder Allwetterreifen anderer Dimensionen wechseln wollen.

Was bleibt gleich?

  • Wenn Sie Reifen verwenden, die genau der im Fahrzeugschein eingetragenen Spezifikation entsprechen, ist keine Änderung notwendig.
  • Bei kleineren Abweichungen kann in Einzelfällen auch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) weiterhin ausreichen – das prüfen wir für Sie gern.

Warum ist das wichtig?
Ohne gültige Eintragung riskieren Sie:

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • Bußgelder bei Kontrollen
  • Probleme im Schadenfall mit der Versicherung

Lassen Sie vor dem nächsten Reifenkauf prüfen, ob eine Abnahme nötig ist!
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei – wir beraten Sie individuell und sorgen dafür, dass Ihre neue Bereifung rechtssicher auf die Straße kommt.